Quantcast
Channel: www.transparent-beraten.de
Viewing all articles
Browse latest Browse all 60

PKV-Versicherte haben bei Prämienanpassungen jahrelang zu viel gezahlt – Interview mit Dr. Knut Pilz

$
0
0

Viele Privatpatienten könnten auf eine Rückzahlung ihrer Versicherer hoffen. Denn nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Bonn sind Vertragsklauseln, welche die sogenannten “auslösenden Faktoren” für eine Prämienanpassung nach unten korrigieren, unwirksam. Bereits in der Vergangenheit hatten mehrere Gerichte ebenfalls entschieden, dass bestimmte Beitrags­erhöhungen von privaten Kranken­­versicherungen nicht rechtmäßig waren.

Um unrechtmäßige Prämienerhöhungen zurückzufordern und auch in Zukunft geringere Prämien zahlen zu müssen, sollten Versicherte jedoch selbst aktiv werden. Dabei sollten sie sich auf jeden Fall von einem spezialisierten Fachanwalt beraten lassen, wie auch Rechtsanwalt Dr. Knut Pilz im Interview mit transparent-beraten.de rät.


Knut Pilz

transparent-beraten.de: Unter welchen Umständen ist es Anbietern der privaten Kranken­­versicherung möglich, Prämien zu erhöhen?

Dr. Knut Pilz: Der rechtliche Rahmen für eine Prämienanpassung wird in § 203 VVG sowie in § 155 VAG vorgegeben. Danach kann der Versicherer die Prämie u.a. anpassen, wenn die erforderlichen Versicherungs­leistungen von den kalkulierten Leistungen um mehr als 10 % abweichen. Zudem ist jede Prämienanpassung vom Versicherer zu begründen und ihr muss ein unabhängiger Treuhänder zustimmen.

transparent-beraten.de: Was bedeutet es für Versicherte, wenn die private Kranken­­versicherung die Bedingungen für eine Prämienerhöhung herabsetzt?

Dr. Pilz: In engen Grenzen ist es dem Versicherer möglich, in seinen Versicherungs­­bedingungen die Voraussetzungen für eine Prämienanpassung zu modifizieren. Allerdings darf die Prämienerhöhung nicht in das „Belieben“ des Versicherers gestellt werden und zu einer unangemessenen Benachteiligung des Versicherungs­nehmers führen. Dies hat das Landgericht Bonn im angesprochenen Urteil indes angenommen.

transparent-beraten.de: Ist eine Einschätzung möglich, wie viele Prämienanpassungen aufgrund des Urteils des Landgerichts Bonn unwirksam sein könnten?

Dr. Pilz: Eine Schätzung über die Zahl der betroffenen Prämienanpassungen ist nur grob möglich. So findet sich die vom Gericht verworfene Regelung bei vielen Versicherern in den Versicherungs­­bedingungen, so dass bei einer konservativen Schätzung ca. 40 % der gesamten Prämienanpassungen betroffen sein können. Allerdings variiert das erheblich zwischen den einzelnen Versicherern.

transparent-beraten.de: Wie kann ein Versicherter eine unwirksame Prämienanpassung erkennen? Und was sollte er im folgenden tun?

Dr. Pilz: Ein normaler Versicherungs­nehmer kann in der Regel nicht erkennen, ob die vom Versicherer vorgenommenen Prämienanpassungen rechtmäßig sind oder nicht. Hier kann er nur spezialisierten anwaltlichen Rat einholen. Vorzugsweise durch einen Fachanwalt für Versicherungs­recht mit dem entsprechenden Schwerpunkt.

transparent-beraten.de: Was bedeutet das Urteil des Landgerichts Bonn für Versicherte, deren Beiträge aufgrund einer unwirksamen Prämienanpassung erhöht wurden? Was empfehlen sie diesen Versicherten?

Dr. Pilz: Betroffene Versicherte, insbesondere solche der DKV aber auch solche anderer Versicherer, wie der Allianz und Signal IDUNA können zuviel gezahlte Prämien zurückfordern. Des weiteren schulden sie auch nur eine geringere Prämie in der Zukunft. Damit diese Ansprüche gegen den Versicherer nicht verjähren, müssen die Versicherungs­nehmer allerdings zeitnah – in der Regel mit anwaltlicher Unterstützung – tätig werden. Wichtig zu betonen ist zudem, dass die Versicherungs­nehmer nicht einfach ohne vorherige Beratung ihre bisherige Prämie kürzen. Damit würden sie ihren Versicherungs­schutz gefährden.

Der Beitrag PKV-Versicherte haben bei Prämienanpassungen jahrelang zu viel gezahlt – Interview mit Dr. Knut Pilz erschien zuerst auf www.transparent-beraten.de.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 60